Liebe Gäste!
Ab dem 3. April 2022 sind in NRW sämtliche Coronaregeln aufgehoben worden.
Auch die Maskenpflicht entfällt – trotzdem können Sie, eine medizinische Maske weiterhin nutzen,
sollten Sie sich wohler fühlen, falls ein Mindestabstand zu anderen Personen nicht gewährleistet werden kann oder ist.
Eine FFP2-Maske ist nicht notwendig.
Sollte sich unsere Region zu einem touristischen Hotspot durch eine Erhöhung der Inzidenz entwickeln, werden auch wieder andere Massnahmen in Kraft treten, wie z.B. Vorzeigen des Impfnachweises oder tagesaktueller negativer Test.
Weitere Massnahmen bleiben weiterhin bestehen:
- Hygienespender im Entree, am Buffet, in den sanitären Einrichtungen oder auf den Zimmern ( diese empfehlen wir auch weiterhin zu nutzen, um eine Schmier-und Tröpfcheninfektion auch für andere Erkrankungen vorzubeugen.
- Zimmerreinigung auf Wunsch ( um ein nicht zu häufiges Betreten durch Fremdpersonen in Ihrem Zimmer vorzubeugen, reinigen wir Ihre Zimmer spätestens bei der Abreise, oder bei längeren Aufenthalten wo ein Bettwäschewechsel notwendig wird. Selbstverständlich wechseln wir Ihre Handtücher, leeren Ihre Papierkörbe auf Ihren Wunsch, wenn Sie es möchten. Sanitäre Einrichtungen: wenn Ihre persönlichen Gegenstände von der zu reinigenden Fläche durch Sie für den Zweck der Reinigung entfernt wurde. )
- Checkoutzeit 10 Uhr: damit eine ausreichende Lüftung, umfangreiche Reinigung und Desinfektion erfolgen kann. Späteres Checkout muss im Vorraus angemeldet werden.
- Nach der Abreise werden alle Schlüssel von uns desinfiziert.
Während des Aufenthaltes: Sollten Sie sich während des Aufenthaltes erkälten sollen oder Symptome wie Halsschmerzen, Schnupfen und Husten mit oder Kopfschmerzen entwickeln, empfehlen wir Ihnen umgehend einen Coronatest zu machen und Diesen bei uns vorzulegen. Bei gleichzeitigem Auftreten von erhöhter Temperatur / Fieber ist ein Arzt vor Ort aufzusuchen. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung behilflich. Sollten Sie trotz Erkrankung keine Massnahme zu Abwendung und Aufklärung nachkommen sollen, sind wir angehalten von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen um uns und andere Gäste zu schützen.