Allgemeine Geschäftbedingungen von Hotel Sonnenhof
- Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Buchung des Zimmers oder der Räumlichkeiten durch den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter oder Gast usw.) schriftlich vom Hotel SONNENHOF*** -Lügde (im folgenden kurz „Hotel“ genannt) bestätigt wurde oder das Zimmer bzw. die Räumlichkeiten bereitgestellt worden sind. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Reservierungen, auch solche zugunsten von Reise-, Tagungs- und Seminarveranstaltern, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), sind für das Hotel nur dann bindend, wenn der Kunde innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist die verbindliche Buchung erklärt.
- 2.Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr, am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise nach 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist das Hotel berechtigt 50% des Zimmerpreises zu berechnen. Eine Abreise danach wird mit 100% des Zimmerpreises zur Anrechnung gebracht. Sollte für den Anreisetag nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft als 18.00 Uhr vereinbart worden sein, behält sich das Hotel die anderweitige Vermietung des Zimmers vor, ausser die Buchungen sind mit einer Kreditkarte garantiert oder bereits bezahlt.
- 3.Reservierte Räume (Tagungs- und Konferenzräume etc.) stehen dem Kunden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung und Zustimmung durch das Hotel. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Tagungsräume.
- 4. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe eine Teilnehmerliste zu übermitteln.
- 5. Firmen, die die Kosten Ihrer Mitarbeiter übernehmen, übersenden dem Hotel eine Kostenübernahme von den gebuchten Leistungen vor der Anreise zu. Neufirmen senden einen Antrag zu.
- 6. Unregelmässiger Zahlungsverkehr: Dem Hotel bleibt es zu entscheiden, ob es Vorkasse berechnet oder bei Abreise die Summe vom Gast einfordert.
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospektunterlagen oder abweichend aus der schriftlichen Bestätigung. Die Preise stimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, falls keine Festpreise in der Auftragsbestätigung genannt sind.
- Wird zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung der Zeitraum von 6 Monaten überschritten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
- Alle Preise verstehen sich in € (EUR) und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer .Eine Kurtaxe wird in dem Sitz des Hotels nicht erhoben. Es sei denn, das Angebot ist mit einem Partnerangebot der Kurstadt Bad Pyrmont verknüpft. In diesem Falle entrichten Sie die Kurtaxe vor Ort, sofern nicht inkludiert ausgewiesen ist. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise entsprechend angeglichen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Kunden.
- Die Rechnungen aus der Vermietung von Hotelzimmern und Erbringung sonstiger Leistungen sind sofort zahlungsfällig. Bei Abrechnung mit Veranstaltern und Firmen ist die Rechnung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlungsfällig.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss für die vereinbarten Leistungen 50% als Vorauszahlung in Rechung zu stellen sowie weitere 25% bei Inanspruchnahme der Leistungen am Ankunftstag und Restbetrag am Abreisetag durch Barzahlung zu fordern. Die Vertragserfüllung ist abhängig von der rechtzeitigen Überweisung der Anzahlung. Ausnahme ist eine andere Vertragsgestaltung des Hotels.
- Zimmerpreise verstehen sich exklusive Kommission und Kurtaxe jedoch inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Mehrwertsteuer bzw. Kurtaxen- Erhöhung behalten wir uns das Recht vor, die Preise anzupassen und die Erhöhung an den Veranstalter weiter zu belasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend, höchstens jedoch um 10 % erhöhen.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Übernachtung 6 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend erhöhen.
- Umbestellungen (Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hotels) berechtigen das Hotel, abweichende Preise zu verlangen.
- Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozent zu berechnen oder eine Vorrausbezahlung bei Folgebuchungen zu fordern. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Deren Höhe und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.
- Einzelgäste können bei individueller Buchung von Zimmern – nur mit Frühstück ( ohne Extra Leistungen) – kostenfrei bis 24 Stunden vor Anreise vom Vertrag zurücktreten.( Ausgenommen Messe/ – Hochsaisonzeiten und andere vom Hotel erstellten Vertragsregelungen) Nebenabsprachen nur in schriftlicher Form.
- Bei Buchungen von Zimmern und/oder Räumen für Gruppen (mehr als 5 Personen) von Reise-, Tagungs- und Seminarveranstaltern, sowie Firmen kann der Rücktritt nur bis zum 60. Tag vor dem Anreisetag durch den Kunden erklärt werden. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.
- Bei Buchung sonstiger Leistungen (ohne Hotelzimmer), Tagesveranstaltungen, Betriebs- und Familienfeiern, Empfängen etc. mit oder ohne Mahlzeiten kann der Rücktritt nur bis zum 30. Tage vor dem Veranstaltungstag durch den Kunden erklärt werden der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen bei dem Hotel eingegangen und bestätigt worden ist. Bei Buchung von Veranstaltungen wie Hochzeit, Geburtstagsjubiläen gelten unsere gesonderten Bewirtungsvereinbarungen.
- Gebuchte Funktionsräume/Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
- Wird der Rücktritt nicht fristgerecht erklärt, so ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Einzelbuchung für ein Zimmer mit oder ohne Frühstück 90% des vereinbarten Preises. Ab 45 Tage vor Anreise eines Zimmers mit Pauschale/Arrangement/Halbpension 60% des vereinbarten Preises nach gestaffeltem Zeitraum. Bei Gruppen von Reise-, oder Tagungsveranstaltern beträgt die Entschädigung bei Stornierung von Zimmern und damit verbundener sonstiger Leistungen, insbesondere Verpflegung, vom 59. bis 30. Tag vor Anreise 60%, vom 29. bis 11. Tag vor Anreise 80% und vom 10. bis zum Anreisetag 90% des vereinbarten Preises.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen ist bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.Bei sonstigen Leistungen beträgt die Entschädigung vom 29. bis 8. Tag 50%, vom 7. bis 3. Tag 80% und vom 2. bis zum Veranstaltungstag 90% des vereinbarten Preises.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der hoteleigenen Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht
- Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während einer Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Das Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Exponaten im Rahmen von Tagungs-, Seminar- oder Bankett- und Ausstellungsveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
- Für die Anmietung des Saales/ andere Räumlichkeiten, gelten die Überlassungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen des HOTEL SONNENHOF.
- Für die Bezahlung von Veranstaltungsteilnehmern eventuell zusätzlich bestellten Getränke und Speisen haftet der Veranstalter.
- Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial ist am Folgetag ab 7 Uhr morgens, bis spätestens Mittags nach Ende der Veranstaltung wieder abzuholen. Es sei denn es wurde mit dem Hotel ( Inhaber) anders vereinbart. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
- Das Einbringen und von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.Ausnahmen nur in Absprache mit dem Hotel/Restaurant und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/ Korkgeld möglich.
- Bedingungen für eingebrachtes Dekorationsmaterial ( Veranstaltungen): Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf keine Schäden hinterlassen! Erkl.: Feuerwerkskörper, offenes Feuer z.B. von Kerzen, Flitterkanonen und Konfetti, sowie abfärbende Blütenblätter sind nicht gestattet. Wasserballons oder Gegenstände, die Schäden an der Einrichtung des Hotels verursachen oder erhöhten Aufwand durch Reinigung des Hotels, sowie ggf.nur durch eine Reinigungsfirma beseitigt werden können, wird vom Hotel in jedem Fall in Rechnung gestellt, in Höhe des entstandenden Schadens, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
- Hat das Hotel begründete Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, Pandemie etc.) kann es die Veranstaltung ohne Begründung absagen.
- Achtung: Corona Sonderregelung: Es gelten die jeweils nach den Bundesländern vorgegebene Regelungen bei Covid19. Nähere Details erfahren Sie gerne bei Kontaktaufnahme. Bei mutwilliger Nichtbeachtung der Hausordnung oder Widersetzungen der Hotelleitung gegenüber oder dem Hotelpersonal, können Diese von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Eine Rückerstattung des Zimmerpreises ist dann nicht mehr möglich.
- Für unsachgemäße Benutzung in den Hotelzimmern ( z.B. Zubereiteten und Kochen von Speisen und Rauchen auf den Zimmern) kann in Höhe der Nichtvermietbarkeit der Zimmer eine Entschädigungsleistung berechnet werden.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken, sowie das Kochen und Zubereiten von heißen Speisen ist nicht gestattet. Für etweilige Beschädigungen am Hotelmobiliar haftet der Gast.
- Gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung gemäß BGDS hin.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von Hotel Sonnenhof, Lügde unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Lügde, den 14.05.2021
Download-Center: